Im Unterricht und bei Prüfungen

Die Gesetzgeber haben auf starre Vorschriften für die Umsetzung des Nachteilsausgleichs verzichtet. Nicht immer gibt es die eine Form des Nachteils­ausgleichs, die jeder Schülerin bzw. jedem Schüler mit gleicher Behinderung auch gleichermaßen gerecht würde.

Auch die Sprech­behinderung Stottern ist sehr variabel und unterliegt zum Teil großen Schwan­kungen. Ein enger Austausch zwischen allen Beteiligten im Kontext Schule ist deshalb überaus sinnvoll und ziel­führend, um Nachteile auszugleichen. Gemeinsam können Lehrkräfte, Eltern, betroffene Schulkinder und ggf. behandelnde Therapeut/inn/en individuelle Maß­nahmen abstimmen, diese regelmäßig überprüfen und im Bedarfsfall modifizieren.


Formen des Nachteilsausgleichs

Generell gibt es zwei Arten von Nachteilsausgleich. Den Nachteils­ausgleich durch Modifizierung der äußeren (Prüfungs-)­Bedingungen, d. h. durch alternative didaktisch-methodische Angebote wird der Schülerin / dem Schüler eine Teilhabe am Unterricht und in mündlichen Prüfungssituationen bei fairer Benotung ermöglicht. Und den Nachteils­ausgleich durch niveau­gleiche Modifizierung der Prüfungs­inhalte, dies wird z. B. durch das Ersetzen mündlicher durch schriftliche Prüfungen erreicht.

Die häufigsten Formen von Nachteilsausgleich bei Stottern sind:

  • Zeitzugaben für das Beantworten mündlicher Leistungsabfragen
  • Schriftliche Ersatzleistungen

Vielfältige Möglichkeiten

Neben den oben erwähnten, wohl häufigsten Formen sind folgende Maßnahmen als Nachteilsausgleich für stotternde Schüler/innen denkbar:

Allgemein für mündliche Leistungsabfragen und -beteiligungen

  • Referate werden per Video-/Audioaufnahme gehalten und präsentiert
  • Mündliche Leistungsfeststellung in Einzelsituation, nicht vor der gesamten Klasse
  • Vorlesen unisono, also im Sprechchor mit anderen Schüler/innen
    (bewirkt bei vielen Stotternden eine Steigerung der Sprechflüssigkeit)
  • Schüler/in darf vom Platz aus vortragen, statt frontal vor der Klasse

Speziell auch bei mündlichen Prüfungen

  • Gewähren technischer Hilfsmittel wie Laptop und Beamer, Tafel oder Notizblock
    (zum spontanen Einsatz bei starkem Stottern oder Sprechblockaden)
  • Nutzen eines separaten Raums
    (ggf. mit Ton-/Bildübertragung für alle Prüfer/innen)
  • Anwesenheit behandelnder Therapiepersonen oder einer anderen Vertrauensperson