Die Gesetzgeber haben auf starre Vorschriften für die Umsetzung des Nachteilsausgleichs verzichtet. Nicht immer gibt es die eine Form des Nachteilsausgleichs, die jeder Schülerin bzw. jedem Schüler mit gleicher Behinderung auch gleichermaßen gerecht würde.
Auch die Sprechbehinderung Stottern ist sehr variabel und unterliegt zum Teil großen Schwankungen. Ein enger Austausch zwischen allen Beteiligten im Kontext Schule ist deshalb überaus sinnvoll und zielführend, um Nachteile auszugleichen. Gemeinsam können Lehrkräfte, Eltern, betroffene Schulkinder und ggf. behandelnde Therapeut/inn/en individuelle Maßnahmen abstimmen, diese regelmäßig überprüfen und im Bedarfsfall modifizieren.
Generell gibt es zwei Arten von Nachteilsausgleich. Den Nachteilsausgleich durch Modifizierung der äußeren (Prüfungs-)Bedingungen, d. h. durch alternative didaktisch-methodische Angebote wird der Schülerin / dem Schüler eine Teilhabe am Unterricht und in mündlichen Prüfungssituationen bei fairer Benotung ermöglicht. Und den Nachteilsausgleich durch niveaugleiche Modifizierung der Prüfungsinhalte, dies wird z. B. durch das Ersetzen mündlicher durch schriftliche Prüfungen erreicht.
Die häufigsten Formen von Nachteilsausgleich bei Stottern sind:
Neben den oben erwähnten, wohl häufigsten Formen sind folgende Maßnahmen als Nachteilsausgleich für stotternde Schüler/innen denkbar:
Allgemein für mündliche Leistungsabfragen und -beteiligungen
Speziell auch bei mündlichen Prüfungen