Häufige Fragen

... und unsere Antworten darauf:

Stottern ist eine komplexe Störung des Sprech­flusses. Es äußert sich durch auffällige Blockaden, Deh­nungen sowie durch Wieder­holungen von Buch­staben oder Silben. Stotternde verlieren für Momente die Kontrolle über ihr Sprechen, dabei wissen sie genau, was sie sagen möchten.

Stottern wird weder durch eine „schlimme Kindheit“ noch durch Persönlichkeits­merkmale wie Schüchternheit verursacht. Stotternde Menschen sind auch nicht weniger (oder mehr) intelligent als nicht stotternde. Ängste und Minde­rwertig­keits­gefühle oder auch körper­liche Begleit­symptome wie Ver­krampfungen der Gesichts­muskulatur sind vielmehr Reaktionen des Stotternden auf den gestörten Sprech­fluss, so genannte Begleit­symptome.

Weitere Informationen unter: https://www.bvss.de/stottern/fakten

Bis zu 75 % aller stotternden Kinder und Jugendlicher erleben ihre Schul­zeit als psychisch hoch belastend oder haben sie phasen­weise als belastend erlebt. Die Ursache dafür ist einer­seits die Scham der Betroffenen für ihr unflüssiges Sprechen und die Angst vor negativen Reaktionen darauf. Die Not­wendig­keit im Unter­richt zu sprechen und der Wille, dies flüssig zu tun, stellt die Schülerinnen und Schüler fortwährend unter Druck. Das Stottern wird als „scheitern“ empfunden, Frustration entsteht.

Nachteilig wirkt sich auch aus, dass mehr als die Hälfte der stotternden Schul­kinder als solche gar nicht erkannt werden. Oft bagatellisieren Nicht-Betroffene das Stottern sogar. Daraus folgen unpassende Ver­haltens­weisen im Gespräch und gravierende Fehl­ein­schätzungen zur Persönlich­keit und Leistungs­fähigkeit des Schülers bzw. der Schülerin. Dies kann sich auch auf die Empfehlung für weiter­führende Schul­formen oder die Berufswahl auswirken.

Weitere Informationen unter: https://www.bvss.de/stottern/leben

Stottern ist als Behinderung anerkannt. Es wird als Sprech­störung den Sprach­behinderungen zuge­ordnet.

Nach dem Sozialgesetzbuch (§ 2 Abs. 1 SGB IX) haben Menschen eine Behinderung, wenn sie „körperliche, seelische, geistige oder Sinnes­beein­trächti­gungen haben, die sie in Wechsel­wirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleich­berechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahr­scheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ Die Rechts­prechung hat Stottern in diesem Sinne als Behinderung anerkannt. Die Gerichte orientieren sich dabei auch an der so genannten ICD-10 Klassifizierung, die das Stottern als Störung beschreibt (ICD-10 F98.5).

Der individuelle Grad der Behinderung kann auf Antrag durch eine ärztliche Begut­achtung festgestellt werden. Für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs in Schule, Ausbildung und Studium ist eine formelle Feststellung des Grades der Behinderung jedoch nicht erforderlich.

Nach einer Studie von 2008 wurde bei 1,38 % aller europäischen Schul­kinder Stottern diagnosti­ziert. Überträgt man die Daten auf Zahlen der allgemein­bildenden Schulen des Jahr­gangs 2016/2017, so kommt man auf 115.000 stotternde Schülerinnen und Schüler. Bei Kindern im frühen Schulalter geht man sogar von einer Rate von circa 5 % aus.

Der Anteil jugendlicher und erwachsener Stotternder liegt bei circa 1 %, in Deutschland sind also insgesamt weit mehr als 800.000 Menschen betroffen.

Für alle Beteiligten gilt: ein offener Umgang erleichtert für alle die Situation. Vielleicht ist der Lehrkraft das Stottern bisher gar nicht aufgefallen oder sie ist unsicher, wie sie darauf reagieren soll. Für die stotternden Kinder und Jugendlichen bedeutet es meist eine Erleichterung, wenn sie ihr Stottern nicht mehr verstecken (müssen). In einem vertraulichen Gespräch zwischen dem Schüler bzw. der Schülerin und der Lehrperson (zusammen mit den Eltern) können alle Fragen und Unsicherheiten geklärt werden - und es werden am besten direkt individuelle Vereinbarungen für den Umgang im Unterricht getroffen. Anregungen dafür finden sich auf unserer Unterseite zum Nachteilsausgleich sowie auf den jeweiligen Seiten für Schüler/innen, Eltern und Lehrkräfte.

­Von Vorteil kann es für stotternde Schüler und Schülerinnen sein, wenn die Förderung bzw. Unterstützung durch eine zusätzliche sonder­pädagogische Lehrperson (in der Klasse) erfolgt. Diese kann die tat­sächliche Anwendung des Nachteils­ausgleichs beobachten und begleiten und sie kann maßgeblich dazu beitragen, dass die Bedürfnisse des stotternden Kindes im Unterricht berücksichtigt werden. Das bedeutet unter anderem, dass seine Stärken zur Geltung kommen, es sprachlich nicht unnötig unter Druck gesetzt wird und Tendenzen von Mobbing frühzeitig erkannt und ihnen entgegengesteuert werden kann.

Vorteilhaft für stotternde Schülerinnen und Schüler kann es ebenfalls sein, wenn in ihrer Schule zusätzliche sprach­therapeutische Unter­stützung angeboten wird und stotter­spezifische Therapie­­­­maßnahmen umgesetzt werden können.

Im Einzelfall ist die Feststellung eines sonder­pädagogischen Förder-/­Unterstützungs­bedarfs bereits vor der Einschulung eines stotternden Kindes sinnvoll, insofern dies im ent­sprechenden Bundes­land möglich ist. Betroffene Eltern sollten eigen­initiativ, z. B. bei der Schul­eingangs­unter­suchung darauf hinweisen und eventuell weitere Fachkräfte zur Begutachtung hinzuziehen.

Im Gespräch mit einem stotternden Menschen gelten die gleichen Verhaltens­regeln wie für jedes höfliche, gute Gespräch: lockeren Blick­kontakt halten, aufmerksam und geduldig zuhören und einander aus­sprechen lassen.

Es kann vorkommen, dass durch das Stottern im Gespräch nicht alles verständlich ist. Nach­fragen ist in solchen Fällen durchaus erlaubt. Es ist besser, sich zu verge­wissern, ob man alles richtig verstanden hat, als aus Scham zu schweigen und sich miss­zu­verstehen.

Häufig gehörte Tipps wie „Atme erst einmal durch“ oder „Überleg in Ruhe“, sind sinnlos und ärgern eher. Stotternde stottern nicht, weil sie aufgeregt oder un­kon­zentriert sind. Stotternde wissen genau, was sie sagen wollen, können es in dem Moment nur nicht störungsfrei aussprechen.

Flyer "Hinweise für das Gespräch..." zum Bestellen und als Download.
Video mit Hinweisen aus unserem YouTube-Kanal

Als gemeinnütziger Verein betreiben wir, die Bundes­vereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V. (BVSS), die einzige bundesweit tätige, unabhängige Informations- und Beratungsstelle Stottern.

Ausführliche Informationen rund um Stottern, Selbsthilfe und Therapie bieten wir über unsere Homepage an. Auch kostenfreie Flyer und Broschüren können dort bestellt oder im Download angeschaut werden.

Telefonisch oder per E-Mail beantworten wir eure und Ihre drängendsten Fragen, z. B. zum Umgang mit Stottern sowie zu den Möglich­keiten von Therapie- und Selbsthilfe. Im Rahmen unserer telefonischen Fach­beratung vermitteln wir auf Wunsch auch Adressen für die Stottertherapie.

zu unserer Vereinshomepage: www.bvss.de